Diese Webseite verwendet Cookies

Wir und bestimmte Dritte verwenden Cookies. Einzelheiten zu den Arten von Cookies,ihrem Zweck und den beteiligten Stellen finden Sie unten und in unserem Cookie Hinweis. Bitte willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein, wie in unserem Cookie Hinweis beschrieben, indem Sie auf "Alle erlauben" klicken, um die bestmögliche Nutzererfahrung auf unseren Webseiten zu haben. Sie können auch Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen oder Cookies ablehnen (mit Ausnahme unbedingt erforderlicher Cookies). Cookie Hinweis und weitere Informationen

BSM Teil 3

 

Zuschläge am Mittwoch, 14. Juni 2017 ab 09:00  | Auktion beendet

Abgeschlossen | Termin-Auktion

beginnend Montag, 22.05.2017 um 08:00 Uhr
endend ab Mittwoch, 14.06.2017 ab 09:00 Uhr

Aus Betriebsauflösung versteigern wir im Auftrag und für Rechnung des Berechtigten online und meistbietend ab Aufrufpreis 1 Euro das gesamte verbliebene Inventar und Umlaufvermögen des Industrieverwertungsbetriebs und Schrott- und Metallhandels BSM Recycling Rohstoffverwertungs GmbH, Am Espen 9, D-90559 Burgthann

 Ansprechpartner

Herr Gröber +49 (0)9621 76947-26

 Auktionszeitraum

Gebotsabgabe ab
Mo  22.05.2017,  00:00
Zuschläge ab
Mi  14.06.2017,  09:00
Zuschläge bis
Mi  14.06.2017,  11:40

 Vorbesichtigung

nach vorheriger Terminabsprache

 Zusatzinformationen

Zahlung / Payment:

Umgehend nach Auktionsende, bzw. nach Aufhebung des Vorbehalts, erhalten Sie Ihre Rechnung per Email. Diese ist sofort, innerhalb von 3 Werktagen bzw. am Abholtag in Bar zur Zahlung fällig.

 

 

Abholung / Versand: 

Freitag, 23.06.2017 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Samstag, 24.06.2017 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Abholort: 

BSM Recycling Rohstoffverwertungs GmbH
Am Espen 9
D-90559 Burgthann

 

Aufgeld/Provision:

Zu Ihrem Gebot sind 18% Aufgeld sowie ggfls. die gesetzliche MwSt. hinzuzurechnen. Bitte beachten Sie unsere AGB.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns bei Geboten über 5.000 € vorbehalten, eine unwiderrufliche Scheckbestätigung anzufordern.

 

Hinweise:

Wir empfehlen die Besichtigung der Gegenstände vor Gebotsabgabe. Einwände nach Zuschlag sind leider nicht möglich und der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.
Mit Gebotsabgabe stimmen Sie dieser Regelung zu.