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Fahrzeugauktion Renault-/Dacia-Händler G.O. O.N.

 

Zuschläge am Dienstag, 31. Januar 2017 ab 09:05  | Auktion beendet

Abgeschlossen | Termin-Auktion

beginnend Donnerstag, 29.12.2016 um 08:00 Uhr
endend ab Dienstag, 31.01.2017 ab 09:00 Uhr

versteigern wir im Auftrag und für Rechnung des Insolvenzverwalters / Berechtigten online und meistbietend die Fahrzeuge des Renault- und Dacia-Autohauses G.O. O.N. GmbH & G.O. O.N. Autos mal anders GmbH, Nürnberger Str. 4, 92224 Amberg.

 Ansprechpartner

Herr Gröber +49 (0)9621 76947-26

 Auktionszeitraum

Gebotsabgabe ab
Do  29.12.2016,  08:00
Zuschläge ab
Di  31.01.2017,  09:05
Zuschläge bis
Di  31.01.2017,  12:35

 Vorbesichtigung

Nach Terminabsprache

 Zusatzinformationen

Zahlung / Payment:

Umgehend nach Auktionsende, bzw. nach Aufhebung des Vorbehalts, erhalten Sie Ihre Rechnung per Email. Diese ist sofort, innerhalb von 3 Werktagen bzw. am Abholtag in Bar zur Zahlung fällig.
 

Abholung: 

nach Terminabsprache


Abholort: 

G.O. O.N. Autos mal anders GmbH
Nürnberger Str. 4
D-92224 Amberg

 

Aufgeld/Umsatzsteuer:

Zu Ihrem Gebot sind  bei regelbesteuerten Fahrzeugen 18% Aufgeld sowie die gesetzliche MwSt. auf die Summe aus Gebot und Aufgeld hinzuzurechnen, bei differenzbesteuerten Fahrzeugen (§25a UStG) wird die MwSt. nur auf das hinzuzurechnende Aufgeld in Höhe von 18%, jedoch nicht auf das Gebot berechnet. Bitte beachten Sie unsere AGB. Das für die jeweilige Position gültige Berechnungsverfahren finden Sie bei jeder Position unten in der Beschreibung, 
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns bei Geboten über 5.000 € vorbehalten, eine unwiderrufliche Scheckbestätigung anzufordern.

 

Hinweise:

Wir empfehlen die Besichtigung der Gegenstände vor Gebotsabgabe. Einwände nach Zuschlag sind leider nicht möglich und der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.
Mit Gebotsabgabe stimmen Sie dieser Regelung zu.

Die bei den Positionen gemachten Angaben entsprechen einer Kurzbeschreibung, wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir empfehlen daher die Besichtigung der Gegenstände vor Gebotsabgabe. Einwände nach Zuschlag sind leider nicht möglich und der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.

Mit Gebotsabgabe stimmen Sie dieser Regelung zu.