beginnend Donnerstag, 09.04.2020 um 8:00 Uhr
endend Freitag, 15.05.2020 ab 10:00 Uhr
versteigern wir im Auftrag und für Rechnung des Insolvenzverwalters / Berechtigten online und meistbietend das Inventar der Landwirtschaftliche Trocknungsgenossenschaft Neuhof a.d. Zenn und Umgebung e.G.
Herr Bechstedt +49 (0)162 7513712
Gebotsabgabe ab | ||
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Do | 09.04.2020, | 10:00 |
Zuschläge ab | ||
Fr | 15.05.2020, | 10:00 |
Zuschläge bis | ||
Fr | 15.05.2020, | 15:04 |
Wegen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie NUR NACH VORHERIGER ANMELDUNG!!!
Donnerstag, 14.05.2020, von 10:00 - 16:00 Uhr
Terminvereinbarung zur Besichtigung telefonisch unter:
+49 (0) 162 7513712
Besichtigungsort:
Am Torbruck 21
90616 Neuhof a.d. Zenn
Zahlung / Payment:
Umgehend nach Auktionsende, bzw. nach Aufhebung des Vorbehalts, erhalten Sie Ihre Rechnung per Email. Diese ist sofort, innerhalb von 3 Werktagen per Überweisung zur Zahlung fällig.
ACHTUNG: GEÄNDERTES AUKTIONABLAUFDATUM!!! AUS GEGEBENEN ANLASS WURDE DIE AUKTION BIS ZUM 15.05.2020 VERLÄNGERT!!!
Abholung - Termine und Abholort:
Abholung Kleinteile/Positionen ohne Abbauaufwand:
Freitag, 22.05.2020 von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, 23.05.2020 von 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Hinweis: Abholer müssen sich mind. 2 Tage vorher telefonisch Anmelden, das Auffahren auf das Betriebsgelände wird kontrolliert, es werden aufgrund der Schutzmaßnahmen wegen der COVID19-Pandemie maximal 5 Abholer gleichzeitig auf das Gelände gelassen!
Positionen mit hohem Abbauaufwand nach Terminabsprache am 25.05.2020 ab 9.30 Uhr bis spätestens 19.06.2020.
Auch hier bitten wir Sie sich bzgl. Terminabsprache rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen!!!
Aufgeld/Provision:
Zu Ihrem Gebot sind 18% Aufgeld sowie ggfls. die gesetzliche MwSt. hinzuzurechnen. Bitte beachten Sie unsere AGB.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns bei Geboten über 5.000 € vorbehalten, eine unwiderrufliche Scheckbestätigung anzufordern.
Hinweise:
Wir empfehlen zum Abgleich der Positionsbeschreibung und zur Zustandsfeststellung dringend die Besichtigung der Gegenstände vor Gebotsabgabe. Einwände nach Zuschlag sind leider nicht möglich und der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.
Mit Gebotsabgabe stimmen Sie dieser Regelung zu.
Wichtig: Die ersteigernden Positionen müssen komplett und vollständig abgeholt werden, dies gilt insbesondere für Rauminhalte. Nichtabgeholte Gegenstände werden auf Kosten des Käufers entsorgt!