Diese Sammelposition alterniert sämtliche im Vorfeld zum Aufruf gebrachten Positionen 22 bis 907
Ebenfalls zum Umfang gehören sämtliche weiteren Gegenstände, die sich in den Hallen und Büros befinden und nicht als gesonderte Position zum Aufruf kammen ausgenommen Immobilien-Festeinbauten, Fahrzeuge, Umschlagbagger sowie Fahrzeugwaage..
Der Höchstbietende verpflichtet sich zur besenreinen Räumung der Immobilie bis spätestens 28.06.2017.
ACHTUNG
Für den Zuschlag entscheidend ist die Höhe dieses Gebots verglichen mit der Summe der Höchstgebote der Einzelpositionen. Das in Summe höhere Gebot erhält den Zuschlag.
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